“Datenschutz” und “Datensicherheit”: zwei Begriffe, die häufig miteinander verwechselt werden. Trotz ihrer Unterschiede sind die beiden Aspekte eng miteinander verknüpft. Denn ohne ausreichend Datensicherheit kann Datenschutz in Unternehmen nicht gewährleistet werden.
Als “personenbezogen” gelten Daten immer dann, wenn sie eindeutig einer bestimmten natürlichen Person zugeordnet sind oder die Zuordnung mittelbar möglich ist. In diesem Zusammenhang spricht man auch von personenbeziehbaren Daten.
Beispiele für personenbezogene Daten sind Name, Geburtsdatum, Wohnort, Größe, Augenfarbe, KFZ-Kennzeichen und Rentenversicherungsnummer einer natürlichen Person. Besonders sensible personenbezogene Daten lassen Rückschlüsse auf die politische, religiöse und sexuelle Orientierung sowie den Gesundheitszustand einer Person zu.
Das Bundesrecht definiert personenbezogene Daten in § 46 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) als „Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person“.
Penetrationstest: der Stresstest für Daten
Im Rahmen eines Penetrationstests wird insbesondere die Zugangskontrolle auf Herz und Nieren geprüft. IT-Sicherheitsexperten versuchen sich dabei mit gängigen Hacker-Methoden Zugriff auf Systeme und Endgeräte zu verschaffen. Anders als bei kriminellen Absichten werden die aufgedeckten Sicherheitslücken protokolliert und geeignete Maßnahmen erörtert, mit denen sich die Schwachstellen schließen lassen. Hierzu zählen nicht nur technische Schwachstellen, sondern auch die “Schwachstelle Mensch”.
Als “Datensicherheit” bezeichnet man alle (technischen) Maßnahmen, die dem Schutz personenbezogener und anderweitiger Daten dienen. Ziele der Maßnahmen sind folgende:
Die Integrität steht für die Unversehrtheit der Daten. Heißt: Datensicherheit muss dafür sorgen, dass Daten nicht manipuliert oder durch technische Defekte verloren gehen können.
Vorhandene Daten müssen so gespeichert werden, dass diese bei Bedarf verfügbar sind und somit jederzeit verwendet werden können.
“Datensicherheit” beschreibt technische Maßnahmen, mit denen jegliche Daten (auch Baupläne, Produktionspläne etc.) vor missbräulicher Verwendung geschützt werden
“Datenschutz” bezieht sich auf personenbezogene Daten (Daten, die einer konkreten natürlichen Person zugeordnet sind).
Um die gesetzl. Anforderungen an den Datenschutz zu gewährleisten, sind sog. technische und organisatorische Maßnahmen umzusetzen.
Die in § 9 Bundesdatenschutzgesetz definierten technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) sind Teil der Datensicherheit und notwendig, um Datenschutz in Unternehmen zu gewährleisten.
In der Praxis kann Datensicherheit auf verschiedene Art und Weise umgesetzt werden. De facto handelt es sich um Kontrollmechanismen, die Daten vor missbräuchen Zugriffen, Manipulation und Löschung schützen. Als Anhaltspunkt dienen die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) gemäß § 9 BDSG (inkl. Anlagen).
Die “Zugangskontrolle” umfasst alle Maßnahmen zur Umsetzung der Datensicherheit, die sich auf die Datenverarbeitungsanlagen selbst beziehen. Dazu zählen sichere Passwörter (und deren Verwaltung) ebenso wie eine gute Firewall für Unternehmen und zertifikatsbasierte Zugriffsberechtigungen.
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